5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.12.2014 – V B 145/14
Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Zurückweisung einer Anhörungsrüge schließt die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ebenso aus wie die Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde.
Leitsatz
- NV: Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Zurückweisung einer Anhörungsrüge schließt die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ebenso aus wie die Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde.
- NV: § 133a FGO ist nicht wegen Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot nichtig.
- NV: Ein erst nach Beendigung der Instanz gestellter Befangenheitsantrag ist wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 22. Oktober 2014, Az: 5 Ko 3327/14 GK, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 66 Abs. 8 GKG
Weitere Entscheidungen zu § 62 FGO
- BFH VIII R 2/25 vom 25.11.2025amtlichZur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters§ 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO…
- BFH VII R 34/22 vom 16.01.2024amtlichNutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbHVor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d…
- BFH XI B 101/22 vom 28.04.2023amtlichSteuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet; Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kenntnis des Steuerberaters von der Möglichkeit der Priorisierung der Registrierung ("fast lane")1. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass…
- BFH IX R 3/22 vom 25.10.2022amtlichZur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision1. Vorbereitende oder bestimmende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt…
- BFH X R 1/16 vom 10.10.2017amtlichTeilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht1. Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen . 2. Eine im Revisionsverfahren…
- BFH II R 33/16 vom 18.01.2017amtlichFolgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht - Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH - Entscheidung über eine unzulässige Revision durch Urteil1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat