5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.05.2010 – V B 143/09

Darlegung einer Divergenz - Verletzung des rechtlichen Gehörs

Aus dem Leitsatz

1. NV: Mit der Behauptung, das angefochtene Urteil stehe im "vollständigen Widerspruch" zu näher bezeichneten BFH-Urteilen wird eine Divergenz nicht hinreichend dargelegt.

Leitsatz

  1. NV: Mit der Behauptung, das angefochtene Urteil stehe im "vollständigen Widerspruch" zu näher bezeichneten BFH-Urteilen wird eine Divergenz nicht hinreichend dargelegt.
  2. NV: Das rechtliche Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO) ist verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls deutlich ergibt, dass das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht berücksichtigt hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 28. Oktober 2009, Az: 12 K 170/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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