5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.07.2021 – V B 14/20

Auslegung eines Einspruchs
ECLI: DE:BFH:2021:B.020721.VB14.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Auslegung eines Einspruchs als für eine nicht mehr existente KG eingelegt, entspricht bei einem erkennbar gewollten Handeln für den Rechtsnachfolger nicht den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes ergeben.

Leitsatz

NV: Die Auslegung eines Einspruchs als für eine nicht mehr existente KG eingelegt, entspricht bei einem erkennbar gewollten Handeln für den Rechtsnachfolger nicht den Anforderungen, die sich aus der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes ergeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 07.02.2020 - 8 K 1893/14 aufgehoben. Die Sache wird an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 7. Februar 2020, Az: 8 K 1893/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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