5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.09.2012 – V B 14/12

Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Umsatzsteuererklärung ist eine Steueranmeldung i.S. des § 167 AO, die, wenn sie nicht zu einer Herabsetzung der zu entrichtenden Steuer führt, sondern eine Zahllast aufweist, gemäß § 168 Satz 1 AO kraft Gesetzes mit dem Zugang (Tag des Eingangs beim FA) der Erklärung beim FA ohne Weiteres einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung…

Leitsatz

NV: Eine Umsatzsteuererklärung ist eine Steueranmeldung i.S. des § 167 AO, die, wenn sie nicht zu einer Herabsetzung der zu entrichtenden Steuer führt, sondern eine Zahllast aufweist, gemäß § 168 Satz 1 AO kraft Gesetzes mit dem Zugang (Tag des Eingangs beim FA) der Erklärung beim FA ohne Weiteres einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich steht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 16. Dezember 2011, Az: 1 K 4191/09 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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