5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.04.2010 – V B 114/09

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Aus dem Leitsatz

NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer auf die rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt vertraut und dieser kurz vor Fristende die Mandatsübernahme ablehnt, wenn wegen eines früheren Mandatsverhältnisses ein gespanntes Verhältnis besteht .

Leitsatz

NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer auf die rechtzeitige Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt vertraut und dieser kurz vor Fristende die Mandatsübernahme ablehnt, wenn wegen eines früheren Mandatsverhältnisses ein gespanntes Verhältnis besteht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 24. Juli 2009, Az: 8 K 4277/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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