5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.12.2010 – V B 11/10

Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung

Aus dem Leitsatz

NV: Ein fachkundig vertretener Beteiligter muss bei umstrittener Sachlage und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten.

Leitsatz

NV: Ein fachkundig vertretener Beteiligter muss bei umstrittener Sachlage und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 16. Dezember 2009, Az: 2 K 454/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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