9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.04.2011 – IX S 15/10

Vertretungszwang für einen Antrag auf In camera-Verfahren gem. § 86 Abs. 3 FGO

Aus dem Leitsatz

NV: Der Vertretungszwang gilt auch für einen Antrag gemäß § 86 Abs. 3 FGO .

Leitsatz

NV: Der Vertretungszwang gilt auch für einen Antrag gemäß § 86 Abs. 3 FGO .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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