9. SenatNV

BFH, Urteil vom 16.07.2024 – IX R 6/22

Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten
ECLI: DE:BFH:2024:U.160724.IXR6.22.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.

Leitsatz

NV: § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.03.2022 - 5 K 1920/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 23. März 2022, Az: 5 K 1920/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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