9. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.10.2012 – IX R 35/11

Kein Werbungskostenabzug für Schuldzinsen aus privater Darlehensforderung

Aus dem Leitsatz

NV: Schuldzinsen zur Finanzierung einer Zugewinnausgleichsforderung sind keine Werbungskosten und auch nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen abziehbar.

Leitsatz

NV: Schuldzinsen zur Finanzierung einer Zugewinnausgleichsforderung sind keine Werbungskosten und auch nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen abziehbar.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 20. Januar 2011, Az: 14 K 2239/09 E, AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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