9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.12.2010 – IX E 6/10

Erinnerung gegen Kostenrechnung nach unzulässiger Beschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Wird vom BFH die vom Erinnerungsführer zuvor gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des FG eingelegte (vom Erinnerungsführer als kostenfrei angesehene) "nichtförmliche Sachaufsichtsbeschwerde/Verwaltungsbeschwerde" als Beschwerde beurteilt und dieses gesetzlich nicht vorgesehene Rechtsmittel als unzulässig verworfen mit entsprechender Kostenfolge für…

Leitsatz

NV: Wird vom BFH die vom Erinnerungsführer zuvor gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des FG eingelegte (vom Erinnerungsführer als kostenfrei angesehene) "nichtförmliche Sachaufsichtsbeschwerde/Verwaltungsbeschwerde" als Beschwerde beurteilt und dieses gesetzlich nicht vorgesehene Rechtsmittel als unzulässig verworfen mit entsprechender Kostenfolge für den Erinnerungsführer, kann dieser mit der Rüge der Fehlerhaftigkeit des BFH-Beschlusses im Erinnerungsverfahren nicht durchdringen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 128 Abs. 4 S. 1 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
  • § 66 Abs. 1 GKG
  • § 66 Abs. 3 S. 3 GKG
  • § 66 Abs. 7 S. 2 GKG
  • § 66 Abs. 8 GKG
  • § 68 Abs. 1 S. 5 GKG
  • § 68 Abs. 2 S. 6 GKG

Weitere Entscheidungen zu § 128 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat