9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.01.2024 – IX E 1/24

Keine Erinnerung gegen Kostenentscheidung wegen fehlender Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren
ECLI: DE:BFH:2024:B.180124.IXE1.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, Rz 12).

Leitsatz

NV: Über die Stellung als Kostenschuldner ist in der Kostengrundentscheidung zu entscheiden. In einem Erinnerungsverfahren kann dies nicht mehr angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.09.2020 - VIII E 1/20, Rz 12).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 08.12.2023 - KostL 1636/23 (IX B 53/23) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 7. Dezember 2023, Az: IX B 53/23, Beschluss; vorgehend FG Münster, 24. Mai 2023, Az: 10 K 3420/19 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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