9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.10.2011 – IX B 90/11

Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil als Objekt einer Vermietung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG seine Überzeugung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu bilden, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff seiner Entscheidung zugrundezulegen .

Leitsatz

  1. NV: Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das FG seine Überzeugung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu bilden, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff seiner Entscheidung zugrundezulegen .
  2. NV: Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn das FG erkennbar Umstände nicht berücksichtigt, die in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, und es damit einen Teil des Gesamtergebnisses des Verfahrens nicht seiner Entscheidung zugrundelegt .
  3. NV: Objekt der Vermietung muss nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung sein, sondern kann auch ein bestimmter Teil eines Gebäudes sein, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer und Räumlichkeiten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 29. März 2011, Az: 3 K 2051/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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