9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.04.2020 – IX B 9/20

Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Prüfung und Würdigung von Privatgutachten
ECLI: DE:BFH:2020:B.280420.IXB9.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein von einem Beteiligten vorgelegtes Privatgutachten ist im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als urkundlich belegter Parteivortrag zu werten.

Leitsatz

NV: Ein von einem Beteiligten vorgelegtes Privatgutachten ist im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als urkundlich belegter Parteivortrag zu werten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.12.2019 - 3 K 115/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 18. Dezember 2019, Az: 3 K 115/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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