9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.08.2011 – IX B 89/11

NZB: rechtliches Gehör, "bautechnisch neu", unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs.

Leitsatz

  1. NV: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs.
  2. NV: Nach der BFH-Rechtsprechung bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude bzw. dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben.
  3. NV: Mit der Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 30. März 2011, Az: 2 K 4091/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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