9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.08.2012 – IX B 62/12

Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung; Erstellen einer neuen Wohnung keine Baumaßnahme "an" einem Gebäude

Aus dem Leitsatz

1. NV: Hat das FG die Klage neben der Verneinung ihrer Zulässigkeit darüber hinaus für unbegründet erachtet, so muss zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich beider Gesichtspunkte ein Zulassungsgrund dargelegt werden.

Leitsatz

  1. NV: Hat das FG die Klage neben der Verneinung ihrer Zulässigkeit darüber hinaus für unbegründet erachtet, so muss zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich beider Gesichtspunkte ein Zulassungsgrund dargelegt werden.
  2. NV: Wird auch unter Verwendung vorhandener Bausubstanz eine Wohnung erstmals erstellt, kommt es nicht darauf an, ob die durchgeführten Baumaßnahmen bautechnisch zu einem Neubau geführt haben.
  3. NV: Das FG als Tatsachinstanz hat zu entscheiden, aufgrund welcher Umstände des Einzelfalls der Umbau eines Gebäudes dem Neuerrichten einer Wohnung gleichkommt.
  4. NV: Wer unter Verwendung vorhandener Bausubstanz zweier bereits existierender Wohnungen eine bisher nicht vorhandene dritte Wohnung erstellt, tätigt keine Baumaßnahmen "an" einem Gebäude.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 20. März 2012, Az: 2 K 2233/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 116 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat