9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.11.2019 – IX B 59/19

Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz
ECLI: DE:BFH:2019:B.041119.IXB59.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen .

Leitsatz

NV: Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz reicht es nicht aus, Divergenzentscheidungen anzuführen, ohne --divergierende-- tragende Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil und den benannten Divergenzentscheidungen herauszuarbeiten und die Vergleichbarkeit der Sachverhalte darzulegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.04.2019 - 13 K 2131/17 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 26. April 2019, Az: 13 K 2131/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat