9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.08.2013 – IX B 59/13

Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler

Aus dem Leitsatz

NV: Eine nicht hinzureichende Sachverhaltsaufklärung seitens des FG kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen, sofern sie keine entscheidungserheblichen Tatsachen betrifft.

Leitsatz

NV: Eine nicht hinzureichende Sachverhaltsaufklärung seitens des FG kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen, sofern sie keine entscheidungserheblichen Tatsachen betrifft.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. März 2013, Az: 7 K 7169/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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