BFH, Beschluss vom 17.08.2012 – IX B 56/12
Aus dem Leitsatz
NV: Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG reicht es nicht aus, wenn der Nießbraucher lediglich rein rechnungsmäßig an den Ergebnissen des Mietverhältnisses beteiligt wurde .
Leitsatz
NV: Zur Verwirklichung des objektiven Tatbestands des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG reicht es nicht aus, wenn der Nießbraucher lediglich rein rechnungsmäßig an den Ergebnissen des Mietverhältnisses beteiligt wurde .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 23. Februar 2012, Az: 6 K 1388/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGVermietung und Verpachtung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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