9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.04.2011 – IX B 54/11

Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen mit der Beschwerde - Anforderung einer Prozessvollmacht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Prozessleitende Verfügungen --wie im Streitfall die Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist durch den Berichterstatter des FG-- können nicht mit der Beschwerde angefochten werden .

Leitsatz

  1. NV: Prozessleitende Verfügungen --wie im Streitfall die Anforderung einer Prozessvollmacht mit einfacher Frist durch den Berichterstatter des FG-- können nicht mit der Beschwerde angefochten werden .
  2. NV: Für die Anforderung einer Prozessvollmacht sind bei Personen i.S.d. § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO konkrete Anhaltspunkte erforderlich .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 21. Februar 2011, Az: 4 K 4308/10, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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