9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.11.2010 – IX B 54/10

Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt erwogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat.

Leitsatz

  1. NV: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt erwogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat.
  2. NV: Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 17. Februar 2010, Az: 4 K 12199/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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