9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.08.2016 – IX B 46/16

Einholung eines Sachverständigengutachtens
ECLI: DE:BFH:2016:B.020816.IXB46.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Beauftragung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Leitsatz

NV: Die Beauftragung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. März 2016 6 K 6262/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 15. März 2016, Az: 6 K 6262/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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