9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.05.2022 – IX B 45/21

Darlegung eines Verfahrensmangels
ECLI: DE:BFH:2022:B.310522.IXB45.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Verfahrensmangel ist ausreichend dargelegt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben können.

Leitsatz

NV: Ein Verfahrensmangel ist ausreichend dargelegt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Verfahrensmangel ergeben können.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 11.05.2021 - 2 K 1759/20 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 11. Mai 2021, Az: 2 K 1759/20, Urteil; vorgehend BFH, 5. Juni 2020, Az: IX B 117/19, Beschluss; vorgehend FG München, 29. Oktober 2019, Az: 2 K 1093/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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