9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.06.2010 – IX B 45/10

Behaupteter Verstoß gegen "materielles Recht"- Verfahrensmängel - Rüge einer unrichtigen Streitwertbemessung und einer fehlerhaften Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Behauptete Verstöße gegen "materielles Recht" führen nicht zur Zulassung der Revision.

Leitsatz

  1. NV: Behauptete Verstöße gegen "materielles Recht" führen nicht zur Zulassung der Revision.
  2. NV: Greift der Kläger die Beweiswürdigung des FG in der angefochtenen Entscheidung an, macht er keinen Verfahrensmangel geltend, sondern wendet sich lediglich gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung.
  3. NV: Gegen eine unrichtige Streitwertbemessung ist die Erinnerung (§ 66 Abs. 1 GKG) der statthafte Rechtsbehelf.
  4. NV: Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache keinen Erfolg hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 22. Januar 2010, Az: 7 K 218/2009, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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