9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.06.2010 – IX B 45/10
Behaupteter Verstoß gegen "materielles Recht"- Verfahrensmängel - Rüge einer unrichtigen Streitwertbemessung und einer fehlerhaften Kostenentscheidung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Behauptete Verstöße gegen "materielles Recht" führen nicht zur Zulassung der Revision.
Leitsatz
- NV: Behauptete Verstöße gegen "materielles Recht" führen nicht zur Zulassung der Revision.
- NV: Greift der Kläger die Beweiswürdigung des FG in der angefochtenen Entscheidung an, macht er keinen Verfahrensmangel geltend, sondern wendet sich lediglich gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung.
- NV: Gegen eine unrichtige Streitwertbemessung ist die Erinnerung (§ 66 Abs. 1 GKG) der statthafte Rechtsbehelf.
- NV: Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache keinen Erfolg hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Nürnberg, 22. Januar 2010, Az: 7 K 218/2009, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 66 Abs. 1 GKG
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