9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.08.2013 – IX B 39/13

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung einer Divergenz, bloße Rüge materiell-rechtlicher Fehler

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die bloße Aufzählung einzelner vom FG ggf. missachteter Urteile des BFH reicht zur Darlegung einer Divergenz nicht aus.

Leitsatz

  1. NV: Die bloße Aufzählung einzelner vom FG ggf. missachteter Urteile des BFH reicht zur Darlegung einer Divergenz nicht aus.
  2. NV: Setzt der Kläger lediglich seine eigene Rechtsauffassung an die Stelle derjenigen des FG und rügt er die danach (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen, also materiell-rechtliche Fehler in der Rechtsanwendung, so kann dies die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 16. Januar 2013, Az: 1 K 1406/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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