9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.07.2011 – IX B 39/11

Verbindliche Zusage (Eigenheimzulage) - rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung - gerichtliche Hinweispflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine verbindliche Zusage der Gewährung von Eigenheimzulage liegt nicht vor, wenn der fachkundig vertretene Kläger auf das --zudem von einer Änderung seines Klageantrags abhängig gemachte-- Angebot des FA nicht mit einer entsprechenden Prozesserklärung reagiert.

Leitsatz

  1. NV: Eine verbindliche Zusage der Gewährung von Eigenheimzulage liegt nicht vor, wenn der fachkundig vertretene Kläger auf das --zudem von einer Änderung seines Klageantrags abhängig gemachte-- Angebot des FA nicht mit einer entsprechenden Prozesserklärung reagiert.
  2. NV: Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht gegeben, wenn das umstrittene Thema (Wohnung) i.S.d. EigZulG) nach Maßgabe der Beteiligten-Schriftsätze ersichtlich Gegenstand des Verfahrens war und der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung gleichwohl weder auf eine weitere Sachaufklärung hingewirkt noch einen nach Maßgabe seiner Ansicht entsprechenden Beweisantrag gestellt hat.
  3. NV: Eine Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, wenn es ein Beteiligter bei umstrittener Sachlage oder Rechtslage unterlässt, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzurichten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 16. Dezember 2010, Az: 1 K 1080/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat