9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.06.2010 – IX B 37/10

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

Aus dem Leitsatz

NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten.

Leitsatz

NV: Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 17. November 2009, Az: 12 K 380/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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