9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.05.2016 – IX B 36/16

Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Aus dem Leitsatz

NV: Erlässt das Finanzgericht in Unkenntnis eines Insolvenzverfahrens ein Urteil ist das Urteil den Beteiligten gegenüber unwirksam und kann auf Nichtzulassungsbeschwerde hin entsprechend § 116 Abs. 6 FGO aufgehoben werden .

Leitsatz

NV: Erlässt das Finanzgericht in Unkenntnis eines Insolvenzverfahrens ein Urteil ist das Urteil den Beteiligten gegenüber unwirksam und kann auf Nichtzulassungsbeschwerde hin entsprechend § 116 Abs. 6 FGO aufgehoben werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. Januar 2016 1 K 164/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 14. Januar 2016, Az: 1 K 164/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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