9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.08.2010 – IX B 29/10

NZB: Pauschale Einwendungen keine qualifizierten Rechtsanwendungsfehler

Aus dem Leitsatz

NV: Soweit pauschal auch Auslegungsfehler von erheblichem Gewicht, willkürliche Ungleichbehandlung und eine Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gerügt werden, ist einerseits nicht substantiiert dargelegt, dass ein qualifizierter, zur Zulassung der Revision nach führender Rechtsanwendungsfehler i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2.…

Leitsatz

NV: Soweit pauschal auch Auslegungsfehler von erheblichem Gewicht, willkürliche Ungleichbehandlung und eine Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gerügt werden, ist einerseits nicht substantiiert dargelegt, dass ein qualifizierter, zur Zulassung der Revision nach führender Rechtsanwendungsfehler i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO vorliegt, andererseits fehlt es an einer an den Vorgaben des GG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG orientierten rechtlichen Auseinandersetzung.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 26. November 2009, Az: 3 K 3807/04, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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