9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.07.2025 – IX B 25/25

Nichtzulassungsbeschwerde - Verhältnis Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile
ECLI: DE:BFH:2025:B.180725.IXB25.25.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, erfasst die Rechtskraft des Urteils auch die Feststellung, dass der zugrunde liegende Bescheid nicht nichtig ist.

Leitsatz

NV: Wird eine Anfechtungsklage durch Sachurteil abgewiesen, erfasst die Rechtskraft des Urteils auch die Feststellung, dass der zugrunde liegende Bescheid nicht nichtig ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.01.2025 - 13 K 13059/24 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 16. Januar 2025, Az: 13 K 13059/24

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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