9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.04.2010 – IX B 221/09

Nichtzulassungsbeschwerde: Erledigungserklärung

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es mit seinem klageabweisenden Urteil über den ursprünglichen Sachantrag anstatt über den vom Kläger zwischenzeitlich gestellten (einseitigen) Erledigungsantrag, also die Erledigungsfrage, entscheidet.

Leitsatz

NV: Das FG verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es mit seinem klageabweisenden Urteil über den ursprünglichen Sachantrag anstatt über den vom Kläger zwischenzeitlich gestellten (einseitigen) Erledigungsantrag, also die Erledigungsfrage, entscheidet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Oktober 2009, Az: 12 K 291/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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