9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.03.2010 – IX B 208/09

Zur mittelbaren Grundstücksschenkung - Rügeverlust bei Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Begleicht ein Elternteil die Kaufpreisverbindlichkeit für eine vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung, leistet er damit aber zugleich --im abgekürzten Zahlungsweg-- auf seine Verbindlichkeit gegenüber dem Kind aus einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, so liegt darin --mangels einer unentgeltlichen Zuwendung-- keine mittelbare Grundstücksschenkung…

Leitsatz

  1. NV: Begleicht ein Elternteil die Kaufpreisverbindlichkeit für eine vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung, leistet er damit aber zugleich --im abgekürzten Zahlungsweg-- auf seine Verbindlichkeit gegenüber dem Kind aus einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, so liegt darin --mangels einer unentgeltlichen Zuwendung-- keine mittelbare Grundstücksschenkung (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260).
  2. NV: Das beklagte Finanzamt begibt sich im finanzgerichtlichen Verfahren selbst seiner Rechte, einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 FGO geltend zu machen, wenn es trotz Ladung nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem FG teilnimmt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 1. Oktober 2009, Az: 5 K 1307/05 B, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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