9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.03.2026 – IX B 2/26

Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Absehen von einer Beweisaufnahme
ECLI: DE:BFH:2026:B.170326.IXB2.26.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag kann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist.

Leitsatz

NV: Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag kann unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.12.2025 - 13 K 1481/25 H wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. Dezember 2025, Az: 13 K 1481/25 H, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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