9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.07.2013 – IX B 19/13

Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Angriffe gegen die sachliche Richtigkeit der Entscheidung des Finanzgerichts im Einzelfall können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Leitsatz

  1. NV: Angriffe gegen die sachliche Richtigkeit der Entscheidung des Finanzgerichts im Einzelfall können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.
  2. NV: Wird das Urteil des FG kumulativ begründet, so muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen, um eine Revisionszulassung zu rechtfertigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 14. Dezember 2012, Az: 8 K 1705/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat