9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.07.2012 – IX B 184/11

Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Aus dem Leitsatz

NV: Allein die Darlegung, dass hinsichtlich der angeblich fehlerhaften Rechtsanwendung seitens des FG konkrete Wiederholungsgefahr bestünde, weil das FG auch zukünftig dieser materiellen Rechtsauffassung folgen werde, kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Leitsatz

NV: Allein die Darlegung, dass hinsichtlich der angeblich fehlerhaften Rechtsanwendung seitens des FG konkrete Wiederholungsgefahr bestünde, weil das FG auch zukünftig dieser materiellen Rechtsauffassung folgen werde, kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 10. November 2011, Az: 2 K 621/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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