9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.02.2013 – IX B 179/12

Divergenz

Aus dem Leitsatz

NV: Zieht das FG aus der Rechtsprechung des BFH lediglich andere als die vom Beschwerdeführer für richtig erachteten Schlüsse, liegt darin keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO.

Leitsatz

NV: Zieht das FG aus der Rechtsprechung des BFH lediglich andere als die vom Beschwerdeführer für richtig erachteten Schlüsse, liegt darin keine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 23. Oktober 2012, Az: 12 K 3577/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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