9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.02.2010 – IX B 164/09

Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt den Vortrag des Klägers schriftsätzlich hinreichend bestritten, kann Vertagung nicht mit dem Argument verlangt werden, der Kläger müsse Gelegenheit erhalten, hierzu weiter vorzutragen.

Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt den Vortrag des Klägers schriftsätzlich hinreichend bestritten, kann Vertagung nicht mit dem Argument verlangt werden, der Kläger müsse Gelegenheit erhalten, hierzu weiter vorzutragen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Juli 2009, Az: 7 K 5228/05 B, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat