9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.02.2011 – IX B 160/10

Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Urteilsberichtigung

Aus dem Leitsatz

NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das FG die Berichtigung seines Urteils ablehnt, ist zu bejahen, wenn das zu berichtigende Urteil keine klare Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten abgibt, weil es z.B. nicht klar zu erkennen gibt, von welcher AfA-Bemessungsgrundlage künftig ausgegangen werden muss.

Leitsatz

NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das FG die Berichtigung seines Urteils ablehnt, ist zu bejahen, wenn das zu berichtigende Urteil keine klare Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten abgibt, weil es z.B. nicht klar zu erkennen gibt, von welcher AfA-Bemessungsgrundlage künftig ausgegangen werden muss.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Oktober 2010, Az: 2 K 3194/04 B, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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