BFH, Beschluss vom 17.02.2011 – IX B 160/10
Aus dem Leitsatz
NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das FG die Berichtigung seines Urteils ablehnt, ist zu bejahen, wenn das zu berichtigende Urteil keine klare Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten abgibt, weil es z.B. nicht klar zu erkennen gibt, von welcher AfA-Bemessungsgrundlage künftig ausgegangen werden muss.
Leitsatz
NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das FG die Berichtigung seines Urteils ablehnt, ist zu bejahen, wenn das zu berichtigende Urteil keine klare Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten abgibt, weil es z.B. nicht klar zu erkennen gibt, von welcher AfA-Bemessungsgrundlage künftig ausgegangen werden muss.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Oktober 2010, Az: 2 K 3194/04 B, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 128 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
Weitere Entscheidungen zu § 107 FGO
- BFH V R 31/23 vom 18.12.2025amtlichZur Umsatzsteuerpflicht von BestattungsleistungenDie im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie…
- BFH XI R 4/20 vom 18.10.2023amtlichLieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und SteuersatzDie Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs.…
- BFH XI R 20/20 vom 13.09.2023amtlichZur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells1. Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu…
- BFH VII R 35/19 vom 18.04.2023amtlichZahlung von Arbeitslohn als anfechtbare RechtshandlungDie Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
- BFH X R 25/21 vom 14.12.2022amtlichKein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem DrittstaatBezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im…
- BFH I R 43/18 vom 28.06.2022amtlichGewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen KapitalgesellschaftenZu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche