9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.01.2013 – IX B 159/12

Nichtzulassungsbeschwerde Rügeverzicht

Aus dem Leitsatz

NV: Wer --fachkundig vertreten-- auf die Einhaltung von § 76 Abs. 1 FGO durch Unterlassen der Rüge in der mündlichen Verhandlung verzichtet, kann keinen entsprechenden Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen.

Leitsatz

NV: Wer --fachkundig vertreten-- auf die Einhaltung von § 76 Abs. 1 FGO durch Unterlassen der Rüge in der mündlichen Verhandlung verzichtet, kann keinen entsprechenden Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 1. Oktober 2012, Az: 7 K 884/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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