9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.05.2014 – IX B 153/13

Wirksame Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der vollmachtlose Vertreter kann die Klage zurücknehmen .

Leitsatz

  1. NV: Der vollmachtlose Vertreter kann die Klage zurücknehmen .
  2. NV: Will der angeblich Vertretene verhindern, dass der vollmachtlose Vertreter die Klage zurücknimmt, muss er der weiteren Prozessführung ausdrücklich widersprechen; aus der Bezahlung der Gerichtskosten ergibt sich dies nicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 16. Oktober 2013, Az: 6 K 158/12 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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