9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.05.2010 – IX B 15/10

Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung

Aus dem Leitsatz

NV: Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund im Sinne von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden .

Leitsatz

NV: Ist das Urteil des FG kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund im Sinne von § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 14. Dezember 2009, Az: 15 K 454/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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