9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.06.2010 – IX B 14/10

Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen sie im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden .

Leitsatz

  1. NV: Gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen sie im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden .
  2. NV: Auf angebotene Beweise, deren Erhebung auch in der mündlichen Verhandlung nicht beantragt wurde, kommt es im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auch mangels entsprechender Verfahrensrügen nicht an .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 7. Dezember 2009, Az: 11 K 1609/06 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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