9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.09.2014 – IX B 13/14
Umfang der Rechtskraft - Verfahrensmangel - Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im FG-Urteil
Aus dem Leitsatz
1. NV: Verkennt das Finanzgericht den Umfang der Rechtskraft und entscheidet es gegenüber den durch die Rechtskraft gebundenen Personen erneut über Fragen, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel.
Leitsatz
- NV: Verkennt das Finanzgericht den Umfang der Rechtskraft und entscheidet es gegenüber den durch die Rechtskraft gebundenen Personen erneut über Fragen, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel.
- NV: Die Rechtskraft des Urteils über die Verpflichtung des Finanzamts, einen verbleibenden Verlustvortrag in bestimmter Höhe gesondert festzustellen, schließt es aus, denselben Verlust (teilsweise) in das Vorjahr zurückzutragen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 18. Dezember 2013, Az: 5 K 330/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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