9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.09.2014 – IX B 13/14

Umfang der Rechtskraft - Verfahrensmangel - Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im FG-Urteil

Aus dem Leitsatz

1. NV: Verkennt das Finanzgericht den Umfang der Rechtskraft und entscheidet es gegenüber den durch die Rechtskraft gebundenen Personen erneut über Fragen, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel.

Leitsatz

  1. NV: Verkennt das Finanzgericht den Umfang der Rechtskraft und entscheidet es gegenüber den durch die Rechtskraft gebundenen Personen erneut über Fragen, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist, so liegt darin ein Verfahrensmangel.
  2. NV: Die Rechtskraft des Urteils über die Verpflichtung des Finanzamts, einen verbleibenden Verlustvortrag in bestimmter Höhe gesondert festzustellen, schließt es aus, denselben Verlust (teilsweise) in das Vorjahr zurückzutragen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 18. Dezember 2013, Az: 5 K 330/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 110 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat