9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.03.2014 – IX B 115/13

Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter ist verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind. Hierbei ist zu gewährleisten, dass das Büropersonal Einlegung und Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden differenziert aufzeichnet.

Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter ist verpflichtet, seinen Bürobetrieb so zu organisieren, dass Fristversäumnisse ausgeschlossen sind. Hierbei ist zu gewährleisten, dass das Büropersonal Einlegung und Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden differenziert aufzeichnet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 6. August 2013, Az: 11 K 2895/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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