9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.03.2014 – IX B 111/13

Behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Verlust des Rügerechts bei wirksamer Vertretung durch Unterbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

NV: Wer sich im Termin fachkundig vertreten lässt, verliert dadurch grundsätzlich sein Rügerecht hinsichtlich einer etwaigen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch eine unberechtigte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags .

Leitsatz

NV: Wer sich im Termin fachkundig vertreten lässt, verliert dadurch grundsätzlich sein Rügerecht hinsichtlich einer etwaigen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch eine unberechtigte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 17. Juli 2013, Az: 7 K 2082/11 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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