9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.06.2023 – IX B 11/23

Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung, Terminsverlegung in "letzter Minute", Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren
ECLI: DE:BFH:2023:B.070623.IXB11.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird der "in letzter Minute" gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann.

Leitsatz

  1. NV: Wird der "in letzter Minute" gestellte Verlegungsantrag mit einer Erkrankung begründet, obliegt es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dem Beteiligten, die Gründe für die Verhinderung so darzulegen und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob die betreffende Person verhandlungs- und reiseunfähig ist oder nicht, selbst beurteilen kann.
  2. NV: Der Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" gewährleistet, dass das FG das Verfahren so gestaltet, wie die Beteiligten es von ihm erwarten dürfen, insbesondere darf das FG sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2022 - 10 K 954/19 F wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 24. November 2022, Az: 10 K 954/19 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat