9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.05.2014 – IX B 11/14

Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

Aus dem Leitsatz

NV: Mit der Rüge vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung bzw. schlichter Subsumtionsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz, d.h. mit der Rüge materiell-rechtlicher Fehler kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden .

Leitsatz

NV: Mit der Rüge vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung bzw. schlichter Subsumtionsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz, d.h. mit der Rüge materiell-rechtlicher Fehler kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 2. Dezember 2013, Az: 7 K 22/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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