9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.06.2013 – IX B 11/13

Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Leitsatz

NV: Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 10. Dezember 2012, Az: 1 K 61/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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