9. SenatNV
BFH, Beschluss vom 28.06.2011 – IX B 11/11
Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Prozessfähigkeit eines Beteiligten ist als Sachentscheidungsvoraussetzung und zugleich Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Leitsatz
- NV: Die Prozessfähigkeit eines Beteiligten ist als Sachentscheidungsvoraussetzung und zugleich Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
- NV: Hinsichtlich der Rechtsfrage der Prozessfähigkeit eines Klägers entscheidet nicht der Sachverständige oder Arzt abschließend, sondern das Gericht nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung. Dabei sind in solchen Fällen gerade die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, die generell nicht grundsätzlich bedeutsam sind.
- NV: Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht liegt nicht vor, wenn angesichts der vorgelegten Unterlagen, der Einvernahme des behandelnden Arztes als (sachverständigen) Zeugen und dem tatsächlichen Verhalten des Klägers in der (ersten) mündlichen Verhandlung eine weitere Sachaufklärung durch Einholung eines --im Gegensatz zu den vorliegenden (zeitnahen) Unterlagen und Aussagen weniger aktuellen--Sachverständigen-Gutachtens für das FG nicht veranlasst und damit entbehrlich war.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 28. Oktober 2010, Az: 2 K 552/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 56 Abs. 1 ZPO
- § 160 ZPO
Weitere Entscheidungen zu § 58 FGO
- BFH VIII R 42/09 vom 04.12.2012amtlichAnscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbRDer Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur…
- BFH X B 112, 117/24, X B 112/24, X B 117/24 vom 27.03.2025NVVerfahrenspflichten des FG bei angeordneter Betreuung1. NV: Auch ein Beteiligter, für den eine Betreuung angeordnet ist, kann prozessfähig sein, sofern für den Aufgabenbereich der Prozessführung kein…
- BFH X S 32-40/23 (PKH), X S 32/23 (PKH), X S 33/23 (PKH), X S 34/23 (PKH), X S 35/23 (PKH), X S 36/23 (PKH), X S 37/23 (PKH), X S 38/23 (PKH), X S 39/23 (PKH), X S 40/23 (PKH) vom 31.01.2024NVFeststellung von Prozessunfähigkeit1. NV: Die Annahme von Prozessunfähigkeit setzt grundsätzlich voraus, dass sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden, insbesondere ein…
- BFH IX B 90/22 vom 16.06.2023NVNichtzulassungsbeschwerde: Wirksamkeit der KlagerücknahmeNV: Die Rücknahme einer Klage ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der…
- BFH IX B 135/15 vom 10.03.2016NVUnzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L.NV: Die Nichtzulassungsbeschwerde einer GmbH i.L., deren Liquidator das Amt niedergelegt hat, ist unzulässig .
- BFH X S 47/15 vom 10.03.2016NVBestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der Prozessfähigkeit durch den BFH im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde1. NV: Das Prozessgericht hat nach § 57 ZPO nur dann einen Vertreter für eine nicht prozessfähige Person zu bestellen, wenn diese verklagt werden soll. Nach…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat