9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.03.2014 – IX B 107/13

Keine Revisionszulassung wegen unrichtiger Sachentscheidung des FG

Aus dem Leitsatz

NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen .

Leitsatz

NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der finanzgerichtlichen Entscheidung können die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Juni 2013, Az: 13 K 180/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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