9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2024 – IX B 1/24

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Zulassungsgründe bei einem auf mehrere Rechtsgründe gestützten Urteil
ECLI: DE:BFH:2024:B.150524.IXB1.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts (FG) nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, muss für jede der selbständig tragenden Erwägungen des FG ein Zulassungsgrund dargelegt werden.

Leitsatz

NV: Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts (FG) nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Rechtsgründe gestützt, von denen jeder für sich das Urteil trägt, muss für jede der selbständig tragenden Erwägungen des FG ein Zulassungsgrund dargelegt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29.11.2023 - 2 K 137/23 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 29. November 2023, Az: 2 K 137/23, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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